Parlament der Stadt Grebenau muss erneut zusammentreten.
Mit Erstaunen mussten die Stadtverordneten der SPD auf der Einladung zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2020 lesen, dass die Abstimmung zur neuen Straßenbeitragssatzung wieder auf der Tagesordnung unter Punkt 2 zu finden ist. Als Begründung wird angegeben, dass betroffene Stadtverordnete in der Sitzung am 21.10.20 nicht hätten abstimmen dürfen. „Betroffen“ sind die Stadtverordneten, die von Straßenausbaumaßnahmen entlang ihrer Grundstücke bzw. von Beitragsbescheiden in das Thema eingebunden sind. Hatte in den vorhergehenden Stadtverordnetenversammlungen der Bürgermeister sehr genau darauf geachtet, dass alle „betroffenen“ Stadtverordneten vor Beginn der Behandlung des Themas Straßenausbaubeiträge im Stadtparlament den Saal verlassen, so war dies in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 21.10.20 nicht erforderlich. Im Gegenteil, vorherige Fragen nach einem notwendigen Verlassen des Saales wurden verneint. Man dürfe mit abstimmen.
Nun steht das Thema erneut auf der Tagesordnung und soll diesmal doch unter Ausschluss der „betroffenen“ Stadtverordneten nochmals behandelt werden. Die SPD- Stadtverordneten fragen sich da schon, ob diese Notwendigkeit bei der letzten Sitzung nicht schon bekannt war. Herrscht da eine Rechtsunsicherheit im Rathaus oder wollte man gern das Abstimmungsverhalten aller SPD / GL-Fraktionsmitglieder an die Öffentlichkeit bringen? Ob das Kriterium der „Betroffenheit“ wirklich belastbar ist, darüber kann sich jeder seine Gedanken machen. Folgt man dieser Logik, dann müssten bei einer Abstimmung über die Wasser- / Abwassergebühren eigentlich alle Stadtverordneten den Saal verlassen, da ja alle davon betroffen sind. Schlecht vorstellbar.
Ein anderes Ergebnis als in der Sitzung vom 21.10.2020 ist bei einer erneuten Abstimmung am 09.12.2020 sicherlich nicht zu erwarten. Erinnern wir uns: SPD/GL-Fraktion vertraten die Meinung, dass eine Verteilung der Straßenausbaubeiträge mit 80 % an die Grundstückseigentümer/innen und 20 % an die Gewerbesteuerzahler der beste Weg wäre. CDU und FWG haben mit Ihrer Mehrheit eine Umlage von 100 % an die Grundstückseigentümer/innen umgesetzt.
Warum halten wir unseren Vorschlag für besser?
In den vergangenen Jahren sind verschiedene Straßenausbaumaßnahmen umgesetzt und abgerechnet worden. Unser Vorschlag hätte diejenigen Grundstückseigentümer/innen weniger belastet, die bereits in den letzten Jahren für den Straßenausbau bezahlt haben. Die Gewerbesteuer der Stadt Grebenau liegt am unteren Ende im Vogelsbergkreis. Die von uns vorgeschlagene Erhöhung wäre moderat gewesen. Zudem profitiert die heimische produzierende Wirtschaft am meisten von einer guten Straßeninfrastruktur. Kosten dafür, können in der Regel über die Preise an den Kunden weitergegeben werden. Diese Kunden kommen oftmals nicht aus dem Gründchen oder dem Vogelsbergkreis. Eine Entscheidung zur 100 % – Umlage an die Privatwirtschaft schwächt letztlich die heimischen Privathaushalte, die durch die Entscheidung von CDU / FWG letztlich über weniger Mittel verfügen um bei den ortsansässigen Gewerbetreibenden im Gründchen einkaufen zu können. Eine Situation, die das Leben Aller im Gründchen beeinflusst.